Informationen rund um die Corona-Krise
Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,
die Ausbreitung des Corona-Virus hat unser soziales Miteinander massv verändert. Schulen, Kindergärten und andere öffentliche Einrichtungen hatten bereits ihren Betrieb eingestellt, öffentliche Dienstleistungen wurden zwangsläufig eingeschränkt, um Kontakte und damit Übertragungsmöglichkeiten des gefährlichen Virus zu verringern. Landesregierung, Landrat und die Blieskasteler Stadtverwaltung stehen seitdem ständig in engem Kontakt, um alles zu veranlassen, was seitens der Behörden zur Eindämmung bzw. Verlangsamung der Ausbreitung des heimtückischen Virus möglich ist.
Bürgermeister Bernd Hertzler hat einen Arbeitsstab eingerichtet, bei dem alle wesentlichen Informationen gebündelt und die erforderlichen Entscheidungen getroffen und umgesetzt werden. Auf der vorliegenden Seite finden Sie Zusammenstellungen von gerade aktuellen Informationen auf einen Blick.
Bleiben Sie gesund, achten Sie auf Abstand und Hygiene, meiden Sie größere Menschenansammlungen.
Verordnung zur Änderung infektionsrechtlicher Verordnungen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie (08. Jan. 2021)
Rahmenvorgaben zum Schulbetrieb vom 11.01.2021 bis zum 31.01.2021 (Ministerium für Bildung und Kultur, 07.01.2021)
- Info: Bescheinigung für berufliche Reise
- Info: Sonderausgangsbescheinigung dt./frz.
- Info zum vereinfachten Zugang zur Grundsicherung für Arbeitsuchende
- Info: Umgang mit Krankheitsanzeichen bei hohen Infektionszahlen (Darf mein Kind in die Kindertageseinrichtung oder Schule?)
- Infoblatt: Schnellübersicht "Was gilt ab dem 02.11.2020?"
Dritte Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Bekämpfung der Corona-Pandemie vom 25.04.2020
Ausfüllhilfe zur Ausnahmebescheinigung für Reisen nach Frankreich
Die französische Regierung hat in Kalenderwoche 15/2020 allen Personen, die nach Frankreich reisen möchten, die Pflicht auferlegt, ein Formular auszufüllen, welches auch unter folgender Adresse erhältlich ist: www.saarland.de/10689.htm. Um die Saarländerinnen und Saarländer bei der Umsetzung dieser Vorschrift zu unterstützen, hat die Abteilung Europa des Ministeriums für Finanzen und Europa dieses Dokument ins Deutsche übersetzt. Im Dokument enthalten ist auch eine deutschsprachige Hilfe zum Ausfüllen des Formulars, wobei die französische Version natürlich die einzige in Frankreich gültige ist.
Änderung-Rechtsverordnung der Landesregierung vom 25. April 2020
Änderung-Rechtsverordnung der Landesregierung vom 16. April 2020
Bußgeldkatalog vom 08. April 2020
Verordnung zu Quarantäne-Maßnahmen vom 08. April 2020
Änderung-Rechtsverordnung der Landesregierung vom 07. April 2020
Rechtsverordnung der Landesregierung vom 30. März 2020
Bußgeldkatalog vom 30. März 2020
Allgemeinverfuegung vom 25. März 2020
Allgemeinverfuegung vom 20. März 2020
Allgemeinverfuegung vom 16. März 2020
Allgemeinverfuegung vom 13. März 2020
Allgemeinverfuegung vom 11. März 2020
In der letzten Woche sind die Infektionszahlen im Saarpfalz-Kreis stark gestiegen. Am 10. Oktober 2020 lag der Wert der Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner innerhalb der vergangenen sieben Tag im Saarpfalz-Kreis bei über 35 Neuinfektionen. Dieser Wert gilt als Wert, ab dem abweichend von der infektionsrechtlichen Verordnung zur Bekämpfung der Corona-Pandemie Maßnahmen geboten sind (vgl. §13 VO-VP: besondere Regelungen bei regionalem Infektionsgeschehen).
Zur Besprechung und Einschätzung der Gesundheitslage ist am Montagmorgen, 12. Oktober, der interne Krisenstab der Kreisverwaltung zusammengekommen. Fazit: Es wird eine Allgemeinverfügung, wie sie auch in den Landkreisen St. Wendel und Merzig-Wadern auf den Weg gebracht wurde, erlassen. Inhaltlich wird es auch beim Saarpfalz-Kreis um die Beschränkung der Personenzahl bei privaten Zusammenkünften gehen. Landrat Dr. Theophil Gallo: „Sicherlich begünstigen mehrere Faktoren das Ansteigen der Infektionszahlen. Beispielsweise ist mit Beginn der kalten Jahreszeit damit zu rechnen, dass die Infektionszahlen weiter steigen. Wir haben es mit einem sehr dynamischen Prozess zu tun, und wir sprechen auch nicht von einem konkreten Hauptinfektionsherd. Nichtsdestotrotz führt unser Gesundheitsamt den Ansteckungsursprung vornehmlich auf private Aktivitäten im familiären Umfeld zurück. Daher werden sich Restriktionen durch eine Allgemeinverfügung auch auf dieses konzentrieren. Wir gehen davon aus, dass es in Bälde eine landesweite Regelung geben wird.“ Mit Inkrafttreten der Allgemeinverfügung sind private Veranstaltungen in geschlossenen öffentlichen Räumen nur mit bis zu 50 gleichzeitig anwesenden Personen und in geschlossenen privaten Räumen nur mit bis zu 25 gleichzeitig anwesenden Personen unter Beachtung der allgemeinen Schutzmaßnahmen zulässig. Durch die Regelungen der Allgemeinverfügung soll die Zahl der Neuinfektionen gesenkt werden und damit eine Überlastung des Gesundheitssystems schon frühzeitig verhindert werden.
Die Allgemeinverfügung ist ab sofort unter www.saarpfalz-kreis.de/aktuelleamtliche-bekanntmachungen einsehbar. Sie tritt zum 13. Oktober in Kraft.
Landrat Dr. Gallo appelliert weiter an die gegenseitige Rücksichtnahme und das Befolgen der so genannten AHA-L-Formel: Abstand halten, Hygiene beachten, Alltagsmaske (Mund-Nasen-Bedeckung) tragen. Ergänzend dazu sollte man grundsätzlich Ansammlungen von Menschen, Gedränge und länger andauernde Gespräche face-to-face in schlecht belüfteten Räumen vermeiden.