Sofern Sie einen Rentenantrag stellen möchten, vereinbaren Sie bitte vorab einen Termin. Im Regelfall werden Sie selbst ihren Rentenantrag stellen; sollten Sie jedoch aus zwingenden Gründen verhindert sein, kann auch eine Person ihres Vertrauens den Antrag für Sie stellen. In diesem Fall muss die beauftragte Person allerdings eine schriftliche Vollmacht von Ihnen vorlegen.
 

Die wichtigsten Unterlagen, die Sie mitbringen sollten:

  • Den letzten Versicherungsverlauf (bitte prüfen Sie vorab ob alle Zeiten erfasst sind!)
  • Originalunterlagen für Zeiten, die nicht im Versicherungsverlauf enthalten sind (z. B. Entgeltbescheinigungen aus dem Sozialversicherungsnachweisheft, Arbeitsbücher, Zeugnisse, Versicherungskarten, Bescheinigungen der Krankenkasse oder der Agentur für Arbeit. Wenn wichtige Unterlagen fehlen, können die entsprechenden Zeiten durch eine Bescheinigung der zu dieser Zeit zuständigen Krankenkasse nachgewiesen werden)
  • Geburtsurkunden der Kinder oder das Stammbuch als Nachweis für Kindererziehungszeiten
  • Personalausweis oder Reisepass sowie Ihre Bankverbindung.

Im Einzelfall sind noch weitere Unterlagen erforderlich, dies klären wir bei einem persönlichen Gespräch mit Ihnen gerne ab.
 

Weitere Informationen erhalten Sie bei:


Versicherungsälteste und Vertrauenspersonen (§ 39 SGB IV)

  1. (1) Bei den Trägern der Rentenversicherung wählt die Vertreterversammlung Versichertenälteste.
     
  2. (2) Die Satzung kann bestimmen, dass
    1. bei den Trägern der Rentenversicherung die Wahl von Versichertenältesten unterbleibt,
    2. auch bei anderen Versicherungsträgern die Vertreterversammlung Versichertenälteste wählt,
    3. die Vertreterversammlung Vertrauenspersonen der Arbeitgeber und bei den Trägern  der landwirtschaftlichen Unfallversicherung, mit Ausnahme der Gartenbau-Berufsgenossenschaft, Vertrauenspersonen der Selbständigen ohne fremde Arbeitskräfte wählt.
     
  3. (3) Die Versichertenältesten haben insbesondere die Aufgabe, eine ortsnahe Verbindung des Versicherungsträgers mit den Versicherten und den Leistungsberechtigten herzustellen und diese zu beraten und zu betreuen. Die Satzung bestimmt das Nähere.


Die Versicherungsälteste gem. § 39 SGB IV ist im Bereich Blieskastel/Gersheim siehe Ansprechpartner.