Das Fachgebiet "Steuern und Kommunale Abgaben" ist zuständig für die Festsetzung der Grundsteuer A und B, der Gewerbesteuer, der Hundesteuer und der Vergnügungssteuer sowie der Niederschlagswassergebühr.

Allgemeine Informationen zur Umsetzung der datenschutzrechtlichen Vorgaben bei der Verwaltung der Grund‐ und Gewerbesteuer finden Sie hier unter der Rubrik "Dokumente", bitte hier anklicken: Datenschutz.

  Schwartz Manuela
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