Der Aufgabenkatalog der Stadt Blieskastel ist vielfältig. Hier finden Sie alle Dienstleistungen der Stadtverwaltung in Stichworten von A bis Z.


Ausschankanzeige


 

Regelungen für Vereine und Privatpersonen bei der Durchführung von Veranstaltungen

Mit Wirkung vom 17. Juni 2011 wurde das neue saarländische Gaststättengesetz in Kraft gesetzt. Es löst das bisherige Bundesgaststättengesetz ab.
Bei der Durchführung von Veranstaltungen und Festen resultiert daraus eine Vereinfachung beim Verfahren zur Durchführung: Die bislang erforderlich gewesene Erteilung der sogenannten „Ausschankgenehmigung“ sowie die hierfür zu erhebenden Verwaltungsgebühren entfallen. Der bzw. die Veranstalter haben stattdessen 4 Wochen vor Beginn der Veranstaltung eine entsprechende Anzeige mit Informationen zur Veranstaltung bei der Stadtverwaltung (Ortspolizeibehörde) vorzunehmen.
Von dort erhält der/die Veranstalter eine Bestätigung über deren Eingang bzw. zur Genehmigung der Veranstaltung. Gegebenenfalls werden darüber hinaus Auflagen bzw. gebührenpflichtige Anordnungen erteilt. Die Bestätigung wird seitens des Ordnungsamtes parallel zugleich an Polizei und Lebensmittelkontrolldienst weitergeleitet.

Die Gebühr für die Anzeige beträgt ansonsten 35 Euro.

Die Anzeige ist gebührenfrei bei Vereinen, die als gemeinnützig anerkannt sind und die hierzu einen Freistellungsbescheid vom Finanzamt vorweisen können.
Eine Gebührenbefreiung ist ebenfalls auf Antrag möglich, wenn der Gesamterlös nach Veranstaltungsende gemeinnützigen Zwecken zugeführt wird.
Verspätet eingegangene Anzeigen zu Veranstaltungen sowie etwaige Verstöße gegen erfolgte Anordnungen können mit einer Geldbuße geahndet werden.
Weitere Informationen zu Gesetzestexten können unter dem Link www.saarland.de/landesrecht.htm nachgelesen werden.

 


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