Härtefallhilfen: Energie für Privathaushalte

10.05.2023

Härtefallhilfen für Öl- und Pelletheizungen, Beantragungen ab sofort möglich!

Das Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitales und Energie informiert in einer Pressemitteilung vom 8. Mai 2023 über den Start des Antragsverfahrens. Die Härtefallhilfen für private Haushalte im Saarland, die mit nicht leitungsgebundenen Energieträgern heizen, können seit diesem Termin beantragt werden. Dies gilt für Haushalte, die von besonders starken Preissteigerungen bei Heizöl, Flüssiggas, Holzpellets, Holzhackschnitzeln, Holzbriketts, Scheitholz oder Kohle bzw. Koks betroffen sind.

Die Hilfe kann über ein Online-Portal beantragt werden:https://nle-Brennstoffhilfe.de
Weitere Informationen und FAQ findet man auch direkt unter dem Link www.saarland.de/privathaushalte
Über einen Online-Rechner kann vorab ermittelt werden, ob eine Antragstellung überhaupt in Frage kommt. Dieser Rechner dient nur zur Information, die tatsächliche Antragsprüfung findet erst nach Antragstellung statt: Bitte hier klicken, um zum Online-Rechner zu gelangen https://driveport.de/brennstoffhilfe-rechner/

In Einzelfällen können die Antragsformulare postalisch an Bürgerinnen und Bürger verschickt werden, die beispielsweise über keinen Internetzugang verfügen, oder sich mit digitalem Antragsverfahren nicht hinreichend auskennen. Hierzu können die Formulare ab dem 10. Mai über die Telefonnummer 0681-501-4433 oder per E-Mail unter haertefallhilfen.privathaushalte@wirtschaft.saarland.de bestellt werden. Diese müssen dann wiederum postalisch an die im Formular angegebene Postadresse in Hamburg zurückgesendet werden. Es wird dennoch empfohlen das digitale Antragsverfahren zu nutzen, da dies die unkompliziertere Variante darstellt. Anträge können bis voraussichtlich 20. Oktober 2023 gestellt werden.

Die Härtefallhilfe ist für Privathaushalte vorgesehen, die vom 1. Januar 2022 bis 1. Dezember 2022 mindestens eine Verdoppelung ihrer Energiekosten hinnehmen mussten. Erstattet werden 80 Prozent der Mehrkosten über diesem verdoppelten Betrag gegenüber dem bundesweiten Referenzpreis des jeweiligen Energieträgers im Jahr 2021. Die Bagatellgrenze beträgt 100 Euro pro Haushalt (höchstens allerdings 1.000 Euro bei Antragstellung durch einen Zentralantragsteller, also einen Vermieter für mehrere Haushalte), der maximale Gesamtentlastungsbetrag beläuft sich auf 2.000 Euro pro Haushalt.

(ub)