Die Stadt Blieskastel erhält eine Bedarfszuweisung in Höhe von 284.264 Euro zur Beseitigung von Schäden aufgrund des Hochwasserereignisses im vergangenen Mai. Das Ministerium für Inneres, Bauen und Sport hat der Stadtverwaltung einen entsprechenden Bewilligungsbescheid zukommen lassen.
Gemäß Pressemitteilung des Ministeriums werden den von dem großflächigen Unwetter mit Starkregen und Überflutungen im Zeitraum 17. bis 21. Mai 2024 betroffenen Gemeinden und Gemeindeverbänden im Saarland zur Schadensbeseitigung im laufenden Jahr insgesamt 5 Millionen Euro an Mitteln zur Verfügung gestellt. Die Verteilung erfolgt im prozentualen Verhältnis der gemeldeten Schadenssummen pro Kommune zur Gesamtschadenssumme. Insgesamt hat das Pfingsthochwasser Schäden an kommunaler Infrastruktur in Höhe von über 42,35 Mio.€ verursacht. Zur Schadensregulierung für die Kommunen hat die Landesregierung im Nachtragshaushalt 33 Mio.€ bereitgestellt, sowie insgesamt 10 Mio. € Bedarfszuweisungen als Soforthilfe. Die Soforthilfen für das Jahr 2024 i.H.v. 5 Millionen €, werden in erster Linie zur schnellen Instandsetzung von Infrastruktur- und Gebäudeschäden betroffener Kommunen verwendet. So werden u.a. Technikanlagen in Verwaltungsgebäuden oder Heizungsanlagen in Vereinshäusern repariert, oder bereits getätigte Aufwendungen unbürokratisch und schnell abgegolten.
Der nun erfolgte Start der Auszahlungen ist das Ergebnis intensiver und sorgfältiger Abstimmungen mit der kommunalen Seite. „Wir haben gemeinsam mit den betroffenen Kommunen und Landkreisen alle nötigen Abstimmungen getroffen. Diese Vorgehensweise war notwendig, um sicherzustellen, dass die Soforthilfen genau da ankommen, wo sie gebraucht werden“, erklärt Innenminister Reinhold Jost. „Unser Ziel war es von Anfang an, sowohl schnell als auch verantwortungsvoll und unbürokratisch zu handeln. Das haben wir erreicht“, so der Minister. Die Landesregierung hebt die enge Zusammenarbeit mit den Kommunen und Landkreisen hervor, die wesentlich zum Erfolg der Hilfsmaßnahmen beigetragen hat. „Nur durch diese enge Kooperation war es möglich, die komplexe Lage vollständig zu erfassen und eine gerechte Verteilung der Hilfsgelder sicherzustellen“, betont der Minister.
Beginnend mit den Kommunen im Saar-Pfalz-Kreis, der 858.048 € erhält, folgen die Bedarfszuweisungen zu den Soforthilfen für Kommunen im Regionalverband SB (rd. 1,62 Mio.€), und in den Landkreisen NK (508.778 €), SLS (rd. 1,38 Mio. €), MZG (341.854 €) und WND (285.548 €). Für das Jahr 2025 ist eine weitere Teilzahlung von 5 Mio. € an Soforthilfen aus Bedarfszuweisungen vorgesehen. Derzeit erarbeitet die Landesregierung eine Richtlinie, zur konkreten Verwendung der 33 Mio.€ Landesmittel für die Kommunen. Zusätzlich sind in diesem Nachtragshaushalt auch 11,58 Mio.€ für Mittel des Bevölkerungs- und Katastrophenschutz vorgesehen, zur Anschaffung geeigneter Fahrzeuge (Watfähigkeit, Geländegängig) oder auch mobiler Deichsysteme, Schutzwallbau, Sandsäcke, Hochleistungspumpen und Notstromversorgung, so die Pressestelle des Ministeriums für Inneres, Bauen und Sport in ihrer Erklärung abschließend. (mibs/ub)