Europawahl 2024

23.08.2023

Informationen zur Wahl zum Europäischen Parlament am Sonntag, 9. Juni 2024...

2024 sind die Bürgerinnen und Bürger der Europäischen Union wieder aufgerufen, die Abgeordneten des Europäischen Parlaments zu wählen. Zum zehnten Mal seit 1979 wird das Europäische Parlament dann direkt gewählt. Die Bundesregierung hat in ihrer Kabinettssitzung am 26. Juli 2023 bestimmt, dass in Deutschland die Wahl der deutschen Abgeordneten zum Europäischen Parlament am Sonntag, 9. Juni 2024, stattfinden wird.

Alle Deutschen im Sinne des Artikels 116 Absatz 1 des Grundgesetzes sind an diesem Tag zur Wahl berechtigt – sowie alle Staatsangehörigen der übrigen EU-Mitgliedsstaaten, die in Deutschland ihren Wohnsitz haben. Erstmals können auch Unionsbürgerinnen und -bürger wählen, die am Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet haben. In Deutschland gibt es mehr als 66 Millionen Wahlberechtigte, EU-weit sind es rund 350 Millionen Wahlberechtigte.

In jedem Mitgliedstaat werden die Mitglieder des Europäischen Parlaments nach dem Verhältniswahlsystem auf der Grundlage von Listen oder von übertragbaren Einzelstimmen gewählt. In Deutschland erfolgt die Wahl nach den Grundsätzen der Verhältniswahl mit Listenwahlvorschlägen. Listenwahlvorschläge können für ein Land oder als gemeinsame Liste für alle Länder aufgestellt werden. Auf die Bundesrepublik Deutschland entfallen 96 Abgeordnete des Europäischen Parlaments. Seit 2014 gibt es bislang auch keine Sperrklausel mehr.

Erste Informationen und Bekanntmachungen zur kommenden Europawahl finden Sie ab sofort auf der Webseite der Stadt Blieskastel unter diesem Link, bei Interesse bitte anklicken.

Auf der Webseite der Bundeswahlleiterin gibt es eine Broschüre (adobe-acrobat-pdf) mit allen Informationen zur Teilnahme an der Europawahl 2024, bei Interesse bitte zur Weiterleitung hier anklicken.


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(Erstellt: 23.08.2023, ub)