Verordnung zum Schutz frei lebender Katzen der Stadt Blieskastel

22.02.2023

...für die Stadtteile Mimbach, Webenheim und Blieskastel-Mitte (ohne Alschbach)

Die Ministerin für Umwelt, Klima, Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz hat mit Wirkung vom 26. Oktober 2022 eine Katzenschutzverordnung für die Stadtteile Mimbach, Webenheim und Blieskastel-Mitte (ohne Alschbach) erlassen. Sie kann als Auszug aus dem Amtsblatt des Saarlandes vom 3. November 2022 auf der linken Seite oder unter dem unten folgenden Link (als pdf-Datei) eingesehen werden.

 

Tierbesitzer*innen nach neuer Katzenschutzverordnung auch saarlandweit in der Verantwortung

Erfolgte ein „Chippen“ für Katzenbesitzer*innen bislang noch auf freiwilliger Basis, so kann es im Zuge der neuen, am 21. Januar 2021 im Saarland in Kraft getretenen Katzenschutzverordnung auch zur Verpflichtung werden, zumindest, wenn die in Besitz befindlichen Tiere Freilauf haben und in einem bestimmten, als „Katzen-Hot-Spot“ deklarierten Gebiet unterwegs sind. Das Gesetz regelt nämlich, dass an Stellen mit größeren Katzenpopulationen in einem Umkreis von 2 km eine Chip- und Kastrationspflicht für freilaufende Katzen in Kraft tritt.

Hier können Sie die Katzenschutzverordnung in pdf-Form einsehen

 

(ub)