Eigenbetrieb Abwasserwerk
Das Abwasserwerk der Stadt Blieskastel wird als nichtwirtschaftliches Unternehmen der Stadt Blieskastel ohne eigene Rechtspersönlichkeit i. S. v. § 108 Abs. 2 KSVG nach den Vorschriften des Kommunalselbstverwaltungsgesetzes, der Eigenbetriebsverordnung und der Betriebssatzung geführt.
Zweck des Abwasserwerkes ist es, Schmutz- und Niederschlagswasser sowie Fäkalien von den in der Stadt Blieskastel gelegenen Grundstücken zu sammeln und den Anlagen zur Abwasserbehandlung zuzuführen oder in die Vorfluter einzuleiten. Ihm obliegt die Fremdwasserentflechtung und Förderung der Nutzung von Regenwasser. Das Abwasserwerk nimmt alle der Stadt obliegende Aufgaben nach § 50 a des Saarländischen Wassergesetzes sowie der Abwassersatzung wahr.
Die Werkleitung obliegt dem Bürgermeister.
Ausführliche Informationen zur Betriebssatzung des Abwasserwerkes, zur Abwasser- bzw. Abwasserbeitrags- und Gebührensatzung, Niederschlagswassergebühr und vieles mehr finden Sie hier.