Mit Beschluss vom 10.08.2023 hat die Bundesregierung den Tag der Europawahl auf den Sonntag, 09.06.2024 bestimmt (BGBl. I Nr. 213). Infolgedessen gelten nunmehr auch die Fristen für die Eintragungen in das deutsche Wählerverzeichnis von Auslandsdeutschen und Unionsbürgern sowie etwaige Austragungen. Die Maßgeblichen Anlagen sind unter den nachfolgenden Links online abrufbar.

Weitere Informationen finden Sie hier per Weiterleitung auf der Webseite der Bundeswahlleiterin.

Unionsbürger, die nicht von Amts wegen in das Wählerverzeichnis eingetragen werden, müssen einen förmlichen Antrag auf Eintragung in ein Wählerverzeichnis stellen. Der Antrag muss spätestens am 21. Tag vor der Wahl (= 19. Mai 2024) bei der Gemeinde am Wohnort (Stadt Blieskastel, Meldeamt) eingehen. Die Frist kann nicht verlängert werden. Der Antrag muss persönlich und handschriftlich von dem Antragsteller unterzeichnet sein und der Stadt Blieskastel, Meldeamt, im Original übermittelt werden. Eine Einreichung per E-Mail oder Fax ist nicht ausreichend.
Bitte hier klicken zum Abruf bzw. Öffnen des Antrags in adobe-acrobat-pdf-Form per Weiterleitung auf die Webseite der Bundeswahlleiterin

Für Deutsche ohne Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland ist die Gemeinde zuständig, in der sie vor ihrem Fortzug zuletzt gemeldet waren.
Für diejenigen Auslandsdeutschen, die niemals mindestens drei Monate im Inland wohnhaft waren, ist das Bezirksamt Mitte von Berlin zuständig.
Der Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis muss spätestens am 21. Tag vor der Wahl (= 19. Mai 2024) bei der Stadt Blieskastel, Meldeamt, eingehen. Die Frist kann nicht verlängert werden.
Der Antrag muss persönlich und handschriftlich von dem Antragsteller unterzeichnet sein und der Stadt Blieskastel im Original übermittelt werden. Eine Einreichung per E-Mail oder Fax ist nicht ausreichend.
Bitte hier klicken zum Abruf bzw. Öffnen des Antrags in adobe-acrobat-pdf-Form per Weiterleitung auf die Webseite der Bundeswahlleiterin

Unionsbürger, die die Europaabgeordneten ihres Herkunftslandes wählen möchten, wenden sich für weitere Informationen an die zuständige Stelle des jeweiligen Herkunfts-Mitgliedstaates. Die Auslandsvertretungen der jeweiligen Herkunftsländer erteilen weitere Rechts- und Verfahrensauskünfte.
Werden die o.g. Personen von Amts wegen in das deutsche Wählerverzeichnis der Stadt Blieskastel eingetragen, wollen jedoch in Ihrem Herkunfts-Mitgliedstaat von ihrem Wahlrecht Gebrauch machen, müssen diese spätestens bis zum 21. Tag vor der Wahl (= 19. Mai 2024) schriftlich bei der Stadt Blieskastel (wenn zuständig) beantragen, nicht im Wählerverzeichnis geführt zu werden. Dies gilt auch für alle künftigen Europawahlen, bis wieder ein Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis gestellt wird.
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Landtagswahl 2022

Ergebnisse der Wahl zum 22. Landtag des Saarlandes am 27. März 2022: 

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Bundestagswahl 2021

Ergebnisse der Wahl zum 20. Deutschen Bundestag am 26. September 2021: 

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Informationen und Dokumente zur Wahlsichtwerbung bzw. deren Beantragung und Gebühren finden Sie unter "Dokumente / Downloads".
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