Der Aufgabenkatalog der Stadt Blieskastel ist vielfältig. Hier finden Sie alle Dienstleistungen der Stadtverwaltung in Stichworten von A bis Z.


Anmeldungen


 

Unterscheidung Haupt- & Nebenwohnung

Grundsätzlich gilt die vorwiegend genutzte Wohnung als Hauptwohnung, betrachtet im Nutzungszeitraum des Kalenderjahres. Bei mehreren Wohnungen zählt die als Nebenwohnung, die unter 50% des Jahres genutzt wird.

Anmeldung einer Haupt-/Nebenwohnung

Notwendige Unterlagen: gültige/r Personalausweis/e und eventuell Reisepass aller zuziehenden Personen, Name und Anschrift des Wohnungsgebers und Wohnungsgeberbestätigung, ggf. Widerspruch gegen die Weitergabe von Daten zu meiner Person durch die Meldebehörde nach dem Bundesmeldegesetz (BMG), siehe auch Hinweis Übermittlungssperre unten. Anfallende Gebühr: keine

Welche Unter·lagen müssen Sie mitbringen?
    • Ihren Personal·ausweis, Reisepass oder Kinderreisepass.
    • Die Bestätigung des Wohnungsgebers über den Einzug in die neue Wohnung
    • oder die Bestätigung des Wohnungsgebers über Auszug aus der alten Wohnung.

Der Wohnungsgeber muss eine solche Bestätigung ausstellen.
Was muss diese Bestätigung enthalten?

  • Den Namen und die Anschrift des Wohnungsgebers,
  • Wenn dieser nicht Eigentümer ist, dann Name und Anschrift des Eigentümers.
  • Das Einzugsdatum,
  • Die Anschrift der Wohnung,
  • Die Namen der Personen, die in die Wohnung einziehen.

Sind Sie selbst Wohnungseigentümer?
Sind Sie selbst Eigentümer der Wohnung, in die Sie einziehen?
Dann müssen Sie das bei Ihrer Anmeldung bestätigen.
Bei Neuerwerb der Wohnung muss der Kaufvertrag vorgelegt werden.


Welche Unterlagen werden beim Zuzug benötigt?

Beim Zuzug bringen Sie bitte Ihre Geburtsurkunde mit ins Bürgerbüro.
Bei verheirateten Personen ist das „Stammbuch der Familie“ vorzulegen.
Beim Zuzug von Kindern unter 16 Jahren ist eine Zustimmung beider Elternteile erforderlich.
Wenn ein Elternteil das alleinige Sorgerecht hat, ist die Einverständniserklärung des anderen Elternteils nicht nötig.
Ein Nachweis über das Sorgerecht muss aber vorgelegt werden.
Wenn noch keine Ausweisdokumente für ihre Kinder ausgestellt sind, muss jeweils die Geburtsurkunde vorgelegt werden.

Allgemeine Fristen:

Nach dem Meldegesetz vom 1.11.2015 hat die An- bzw. Ummeldung innerhalb von zwei Wochen zu erfolgen. Die gebührenfreie An-, Ab- oder Ummeldung muss persönlich oder durch eine(n) Bevollmächtigte(n) im Bürgerbüro des Rathauses III erfolgen.

Übermittlungssperre:

Des Weiteren besteht die Möglichkeit, Ihre persönlichen Daten für elektronische Datenauskünfte, Auskunftsanfragen von politischen Parteien, Wählergruppen, öffentlich-rechtlichen Religionsgemeinschaften, Adressbuchverlagen sowie anlässlich von Alters- und Ehejubiläen sperren zu lassen.

Online-Antragswesen (Um- sowie Zuzug-Voranmeldungen, Anmeldung von Nebenwohnungen etc.):

Zum Online-Antragswesen geht es unter diesem Link

 



Ihre Ansprechpartner

Marina Braunberger
Bürgerbüro

Haus des Bürgers
Zimmer 308
Rathaus III Luitpoldplatz 5

 06842 926-1350 E-Mailschreiben an buergerbuero@blieskastel.de


Désirée Ragusa
Bürgerbüro

Haus des Bürgers
Zimmer Zimmer 313
Rathaus III Luitpoldplatz 5

 06842 926-1350 E-Mailschreiben an buergerbuero@blieskastel.de



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