Der Aufgabenkatalog der Stadt Blieskastel ist vielfältig. Hier finden Sie alle Dienstleistungen der Stadtverwaltung in Stichworten von A bis Z.


Kirchenaustritte


 

Seit dem 14. Mai 2004 wird die Erklärung, aus einer Kirche, Religionsgesellschaft oder Weltanschauungsgemeinschaft austreten zu wollen, bei der Stadt- oder Gemeindeverwaltung abgegeben, in der man seinen Wohnsitz hat.

Durch die Zusammenlegung der Standesamtsbezirke ist das Standesamt Blieskastel seit dem 1. Juli 2015 auch für Beurkundungen des Personenstandes der Bürger von Mandelbachtal und Gersheim zuständig. Die im Rahmen der Fortführungsfristen geführten Personenstandsregister sind seitdem einheitlich im Bestand des Standesamts Blieskastel.

Seit 01.02.2019 beurkundet das Standesamt Blieskastel auch die Erklärungen über den Kirchenaustritt für die Bürgerinnen und Bürger der Gemeinden Mandelbachtal und Gersheim.

Sofern Sie in Blieskastel, Mandelbachtal oder Gersheim wohnen, können Sie beim Standesamt Blieskastel Ihre Erklärung über den Kirchenaustritt abgeben.


Kirchenaustritt von Kindern

  • Bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres des Kindes erklären die Sorgeberechtigten den Austritt.
  • Zwischen dem 12. und dem vollendeten 14. Lebensjahr erklären die Sorgeberechtigten den Austritt mit ausdrücklicher persönlicher Zustimmung des Kindes.
  • Ab dem vollendeten 14. Lebensjahr ist das Kind religionsmündig und kann nur persönlich den Austritt erklären


Notwendige Unterlagen

Zur Entgegennahme der Austrittserklärung werden folgende Unterlagen benötigt:

  • Ein gültiger Personalausweis oder Reisepass,
  • sofern verfügbar, eine Taufbescheinigung. Diese erleichtert die Mitteilung an das zuständige Pfarramt. Die Vorlage ist freiwillig.

Eine persönliche Vorsprache nach vorheriger Terminvereinbarung ist unter Vorlage der genannten Unterlagen erforderlich.


Zusätzliche Unterlagen beim Kirchenaustritt eines Kindes

- Geburtsurkunde des Kindes,
- Bescheinigung über die alleinige Sorge, wenn Sie für das Kind allein sorgeberechtigt sind. Diese erhalten Sie beim Jugendamt, das für den Geburtsort des Kindes zuständig ist.
 

Gebühren

  • Pro Person fallen für den Kirchenaustritt aktuell Gebühren in Höhe von 32 Euro an. Neben Barzahlung kann die Gebühr auch per EC-Karte entrichtet werden.
     

Mitteilungen des Standesamtes

Folgende Stellen werden durch das Standesamt über den Kirchenaustritt informiert:

  • Wohnsitzmeldeamt
  • Religionsgemeinschaft

Durch die Änderung der Meldedaten ändern sich in der Folge auch die für Sie gespeicherten Daten innerhalb der steuerlichen Identifikationsnummer bzw. der elektronischen Steuerkarte. Für Lohn- und Gehaltsempfänger entfällt daher im Folgemonat automatisch der Kirchensteuerabzug, sofern der Arbeitgeber die geänderten Daten bei der Lohnabrechnung berücksichtigt. Ein Wegfall von zusätzlichen Steuervorauszahlen müssen Sie beim zuständigen Finanzamt beantragen.


Wirksamkeit

Steuerlich wirksam wird die Erklärung nach Ablauf des Monats, in dem diese abgegeben wurde.

 

 

Ihre Ansprechpartner

Lothar Bubel

Rathaus I
Zimmer 107
Paradeplatz 5

 06842 926-1130 E-Mailschreiben an standesamt@blieskastel.de


Nadine Berger

Rathaus I
Zimmer 105
Paradeplatz 5

 06842 926-1112 E-Mailschreiben an standesamt@blieskastel.de


Claudia Müller

Rathaus I
Zimmer 107
Paradeplatz 5

 06842 926-1137 E-Mailschreiben an standesamt@blieskastel.de



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