Der Aufgabenkatalog der Stadt Blieskastel ist vielfältig. Hier finden Sie alle Dienstleistungen der Stadtverwaltung in Stichworten von A bis Z.


Bundesmeldegesetz


 

Mit Inkrafttreten des neuen Bundesmeldegesetzes am 1. November 2015 wird es erstmalig bundesweit einheitliche melderechtliche Regelungen für alle Bürgerinnen und Bürger geben.

Die wohl wichtigste Änderung ist die Mitwirkungspflicht des Wohnungsgebers.
Der Wohnungsgeber ist verpflichtet, bei der An-, Um- oder Abmeldung mitzuwirken. Hierzu hat der Wohnungsgeber den Einzug in eine neue Wohnung mit der vorgeschriebenen Wohnungsgeberbescheinigung zu bestätigen.
Der Auszug aus einer Wohnung ist nur dann mit einer Wohnungsübergabebestätigung zu bestätigen, wenn der Meldepflichtige nach Auszug keine neue Wohnung im Bundesgebiet bezieht.
Hinweis: Die Vorlage des Mietvertrages genügt nicht den gesetzlichen Anforderungen!

 




  ein Schritt zurück