Ab Montag, 13.05.2024, kann im Rathaus gewählt werden

07.05.2024

Das Briefwahlbüro wurde wie in der Vergangenheit im Rathaus I, Paradeplatz 5, 1. OG, Zimmer 113, eingerichtet...

Am Sonntag, den 9. Juni 2024 finden die Wahlen zum Europäischen Parlament, die Kommunalwahlen sowie die Wahl der Landrätin bzw. des Landrates und zum Kreistag des Saarpfalz-Kreises statt. Im Blieskasteler Rathaus öffnet an diesem Montag, 13. Mai, das Briefwahlbüro. Hier kann entweder direkt gewählt oder ein Antrag auf Briefwahl gestellt werden.

In Blieskastel werden in der Zeit vom 30. April bis 19. Mai rund 17.000 Wahlbenachrichtigungen versandt, mit denen auch eine Briefwahl beantragt werden kann. Bürgermeister Bernd Hertzler erläutert: „Das Briefwahlbüro im Blieskasteler Rathaus am Paradeplatz öffnet am kommenden Montag, dem 13. Mai und ist über den Haupteingang erreichbar. Hier kann unter Vorlage der Wahlbenachrichtigung und des Personalausweises oder Reisepasses entweder direkt gewählt oder ein Antrag auf Briefwahl gestellt werden. Die entsprechenden Unterlagen werden dann vor Ort sofort ausgehändigt.“


KEINE TELEFONISCHE ANTRAGSTELLUNG MÖGLICH

„Ein Briefwahlantrag kann nur schriftlich oder durch persönliche Vorsprache, nicht aber telefonisch gestellt werden. Die Schriftform gilt auch durch Telefax, E-Mail oder durch sonstige dokumentierbare elektronische Übermittlung als gewahrt. Der schriftliche Briefwahlantrag, beispielsweise über das Formular auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung, ist darüber hinaus unbedingt vom Wahlberechtigten persönlich zu unterschreiben. Die persönliche Unterschrift ist auch dann für die Form des schriftlichen Antrages zwingend erforderlich, wenngleich sie bei einer Beantragung per E-Mail oder über das Internet unterbleibt.“, erklärt Verwaltungsdirektor Jens Welsch, zuständiger Wahlamtsleiter in Blieskastel. „Zur Vorbereitung der Briefwahl sind im Wahlbüro der Stadtverwaltung mehrere Mitarbeiter/innen eingesetzt, die für den reibungslosen Ablauf Sorge tragen. Die Erfahrungswerte aus den letzten Jahren zeigen, dass das Briefwahlangebot immer mehr in Anspruch genommen wird“, so Verwaltungschef Bernd Hertzler.

Zur aktuell anstehenden Wahl sind auch in diesem Jahr im Rathaus bereits vor Öffnung des Briefwahlbüros etliche Anträge eingegangen. Auf bereits gestellte Briefwahlanträge werden an die Antragstellenden die Wahlunterlagen per Post zugesandt. Auch die Rücksendung der Unterlagen erfolgt portofrei (innerhalb Deutschlands) durch die Deutsche Post AG, die Rückumschläge sind entsprechend vorbereitet. Zur Online-Beantragung von Briefwahlunterlagen finden Wahlberechtigte aus Blieskastel auf der städtischen Internetseite die erforderlichen Informationen sowie einen Weiterleitungs-Link. Bei Fragen steht das Team des Briefwahlbüros gerne zur Verfügung, heißt es aus dem Rathaus.


WAHLRECHT KANN NUR HÖCHSTPERSÖNLICH AUSGEÜBT WERDEN

„Egal auf welchem Wege Wahlberechtigte die Briefwahl beantragen, die Ausübung des Wahlrechts bleibt eine höchstpersönliche Angelegenheit“, wie die Wahlleitung anmerkt. Das bedeute, dass die wahlberechtigte Person bereit und in der Lage sein müsse, selbst eine Wahlentscheidung zu treffen und diese Entscheidung kundzutun.


HILFELEISTENDER MUSS MINDESTENS 16 JAHRE ALT SEIN

„Die Hilfeleistung ist dementsprechend auf technische Hilfe bei der Kundgabe einer vom Wahlberechtigten selbst getroffenen und geäußerten Wahlentscheidung beschränkt. Unzulässig ist eine Hilfeleistung, die unter missbräuchlicher Einflussnahme erfolgt, die selbstbestimmte Willensbildung oder Entscheidung des Wahlberechtigten ersetzt oder verändert oder wenn ein Interessenkonflikt der Hilfsperson besteht“, zitiert Jens Welsch aus dem Merkblatt zur Briefwahl. Die Hilfsperson ist zur Geheimhaltung der Kenntnisse verpflichtet, die sie bei der Hilfeleistung von der Wahl einer anderen Person erlangt hat. Auf die Strafbarkeit einer im Rahmen zulässiger Assistenz entgegen der Wahlentscheidung des Wahlberechtigten oder ohne eine geäußerte Wahlentscheidung des Wahlberechtigten erfolgten Stimmabgabe, weist das Wahlamt abschließend hin.


HINWEIS IM FALLE EINER ETWAIG ERFORDERLICHEN STICHWAHL DER LANDRÄTIN BZW. DES LANDRATES DES SAARPFALZ-KREISES

Briefwahlunterlagen sowohl für die Hauptwahl am 9. Juni als auch für eine etwa notwendig werdende Stichwahl am 23. Juni können getrennt gestellt werden.


EUROPAWAHL: ERSTMALS DÜRFEN SCHON 16-JÄHRIGE WÄHLEN

Am 9. Juni sind alle Wahlberechtigten in der Europäischen Union wieder aufgerufen, über die Zusammensetzung des Europäischen Parlaments abzustimmen. Knapp 65 Millionen Deutsche dürfen zu den Urnen und damit im Vergleich zur letzten Wahl vor fünf Jahren fast 3,5 Millionen mehr Wählerinnen und Wähler als zuvor. Grund hierfür ist die Herabsetzung des Wahlalters in Deutschland auf 16 Jahre. In den 27 EU-Staaten sind in der Summe insgesamt rund 350 Millionen Menschen wahlberechtigt. In Blieskastel sind es insgesamt 17.096 Wahlberechtigte, davon 295 im Alter von 16 bis 18 Jahren.


WEITERE INFORMATIONEN:

Öffnungszeiten des Briefwahlbüros:

  • montags bis mittwochs: 08:00 bis 16:00 Uhr (durchgehend)
  • donnerstags: 08:00 bis 18:00 Uhr (durchgehend)
  • freitags: 08:00 bis 13:00 Uhr (durchgehend)
  • Freitag, 07.06.2024: 08:00 bis 18:00 Uhr (durchgehend)

Über den Hintereingang zur Alten Markthalle ist ein barrierefreier Zugang gewährleistet, für Rollstuhlfahrer und gehbehinderte Menschen ein Treppenlift vorhanden.