Spenden und Hilfen für Betroffene des Hochwassers

19.05.2024

Die Stadt Blieskastel hat Spendenmöglichkeiten eingerichtet und das Ministerium für Umwelt, Klima, Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz / Wasser informiert über weitere finanzielle Hilfen...

 

SPENDENKONTO

Für Betroffene des Hochwassers der letzten Tage hat die Stadt Blieskastel ein Spendenkonto eingerichtet:
Stadt Blieskastel, IBAN: DE 53 5945 0010 1010 8036 80, BIC: SALADE51HOM.

Bitte geben Sie als Verwendungszweck stets "Hochwasserhilfe Blieskastel 2024" an, sodass wir Ihre Spende zuordnen können.

Weiterhin können Sie über Paypal spenden: Zu Paypal

Bis zum 31. Dezember 2024 gilt laut Katastrophenerlass des Saarlandes folgende Regelung bzgl. Zuwendungen/Spenden im Katastrophenfall "Hochwasserhilfe Blieskastel 2024":
Bei Spenden in Katastrophenfällen genügt als Nachweis der Zuwendung zur Vorlage beim Finanzamt der Bareinzahlungsbeleg oder die Buchungsbestätigung des Kreditinstitutes (z.B. der Kontoauszug, Lastschrifteinzugsbeleg oder der Ausdruck bei Online-Banking).
Wenn Sie dennoch eine Spendenbescheinigung benötigen, wenden Sie sich bitte ab dem 27. Mai 2024 an Frau Christel Jene, Telefon 06842/926-1324.



FINANZIELLE HILFEN DURCH DIE LANDESREGIERUNG

Das Ministerium für Umwelt, Klima, Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz | Wasser informiert auf seiner FAQ-Seite zum Thema finanzielle Hilfen.
Die Landesregierung hat drei Säulen finanzieller Hilfen für Betroffene des Hochwassers beschlossen.

HILFEANTRÄGE: Antragsformulare und die gültigen Richtlinien sind auf der Seite des Ministeriums abrufbar. Zur Weiterleitung bitte hier anklicken.

Unabhängig davon sind die Formulare für Personen ohne Internet oder funktionierenden Drucker selbstverständlich auch im Sekretariat des FB UPB im Rathaus II sowie im Bürgerbüro des Rathauses III abholbar. Die eingereichten Anträge werden von der Stadt zentral gesammelt, vom FB UPB auf den örtlichen Schadensfall geprüft und dann weitergeleitet.



HANDLUNGSLEITFADEN GESCHÄDIGTE DENKMÄLER
(Medieninformation des Ministeriums für Bildung und Kultur vom 28.05.2024)

Knapp eineinhalb Wochen ist es her, dass es im Saarland in vielen Gebieten zu verheerenden Verwüstungen durch das Hochwasser gekommen ist. Das Landesdenkmalamt (LDA) hat daher in Zusammenarbeit mit dem Ministerium für Bildung und Kultur Hand-lungsempfehlungen für den Umgang mit betroffenen Denkmälern veröffentlicht.
Auf der Homepage des Landesdenkmalamtes (zur Weiterleitung auf dessen Webseite bitte hier anklicken) finden betroffene Eigentümerinnen und Eigentümer denkmalgeschützter Gebäude Informationen zu Sofortmaßnahmen und zur Gebäudetrocknung.
Betroffene werden gebeten, möglichst frühzeitig Kontakt mit dem Landesdenkmalamt aufzunehmen und die aktuellen Hochwasserschäden mit Fotos zu dokumentieren. Zur erleichterten Kontaktaufnahme wurde zudem eine eigene E-Mail-Adresse eingerichtet: hochwasserschaden[at]denkmal.saarland.de.

Weitere Hinweise: www.denkmalschutz.de/denkmale-erhalten/katastrophenhilfe-fuer-denkmale.html