In einer am 24. Juli über die Bürger-App an die Stadt Blieskastel gerichteten Information und Anfrage einer Blieskasteler Bürgerin bzw. eines Bürgers wurde über einen unliebsamen Kontakt an der Haustür berichtet. Eine "Drückerbande" versuche "an der Haustür Verträge für Internetanschlüsse zu verkaufen. Dabei behaupteten sie, dass dieser Anschluss bald Pflicht werden würde und dann 6.000 € kosten solle. Diese Aussage ist absolut unverständlich und wirkt wie eine reine Einschüchterungstaktik", so der Wortlaut. Als man höflich ablehnte, sei der Vorwurf aufgekommen es sei dumm, sich so eine Chance entgehen zu lassen.
Die Stadtverwaltung bittet um Beachtung, dass eine solche etwaige Aktion im Rathaus nicht bekannt ist, demzufolge also auch keinesfalls in irgendeiner Weise seitens der Verwaltung oder des Bürgermeisters unterstützt wird! Die Verwaltung hat lediglich nach einem entsprechenden Stadtratsbeschluss einen Kooperationsvertrag mit der Deutschen Glasfaser geschlossen, um den ersten Schritt in Richtung digitale Zukunft von Blieskastel zu machen. Nach erfolgreicher Nachfragebündelung läuft inzwischen der Ausbau (es wurde bereits mehrfach berichtet). In Kürze dürfte das Unternehmen auf die entsprechenden Hausbesitzer zukommen, um den weiteren Verlauf zu besprechen.
Leider kann die Stadtverwaltung keine Maßnahmen ergreifen, um unseriösen Besuchen an den Haustüren der Bürgerinnen und Bürger vorzubeugen. Im Falle eines solchen Kontaktes empfiehlt es sich, etwaige Vorfälle - je nach Art - bei der Polizei bzw. bei der Verbraucherschutzzentrale anzuzeigen, damit diese in geeigneter Weise per Pressemeldung über diesen Sachverhalt informieren und warnen können. Die Verbraucherzentrale Saarland warnt zudem vor voreilig geschlossenen Verträgen. Vertreter nutzen an der Haustür oftmals den Überraschungseffekt aus, um Produkte oder Dienstleistungen an die Frau oder den Mann zu bringen. An der Haustür geschlossene Verträge lassen sich jedoch innerhalb eines Zeitraumes von 14 Tagen widerrufen. Dieser Widerruf muss gegenüber dem Vertragspartner erklärt werden, am besten schriftlich per Einschreiben, also mit Nachweis. Weitere Tipps gibt es in den Erklär-Videos des Projekts „Information zum Verbraucherschutz in ländlichen Räumen“ (Link unten folgend). Das Bundesprojekt wird durch das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz gefördert.
(ub)
Links:
https://www.verbraucherzentrale.de/laendliche-raeume/videos
https://www.verbraucherzentrale-saarland.de/pressemeldungen/vertraege-reklamation/vorsicht-bei-geschaeften-an-der-haustuer-57445
https://www.verbraucherzentrale-saarland.de/wissen/digitale-welt/mobilfunk-und-festnetz/wichtige-kundenrechte-fuer-telefon-handy-und-internetvertraege-65879