Vogelgrippe im Saarland

07.11.2025

Details zur Stallpflicht sowie weitere Informationen des Landesamtes für Verbraucherschutz (LAV)

Die Vogelgrippe breitet sich in Deutschland aus. Auch im Saarland gibt es laut Ministerium “einen bestätigten Fall eines Wildvogels, der an der H5N1-Variante des hochansteckenden Geflügelgrippe-Virus erkrankt ist, sowie fünf weitere noch nicht bestätigte Nachweise”. Zum Schutz der saarländischen Zucht- und Hausgeflügelbestände und weiterer gehaltener Vögel hat das Landesamt für Verbraucherschutz (LAV) am 29. Oktober eine Allgemeinverfügung erlassen. Diese beinhaltet unter anderem eine Stallpflicht für Geflügel ab dem 30. Oktober. Sie gilt bis zur schriftlichen Aufhebung durch das LAV. 

Auf der Webseite des Ministeriums finden Sie alle Informationen über den aktuellen Stand im Saarland sowie im Allgemeinen zu der durch Viren ausgelösten Infektionskrankheit "Aviäre Influenza", umgangssprachlich auch Vogelgrippe genannt.

Vogelgrippe-Hotline

Besorgte Bürgerinnen und Bürger können sich von Montag bis Freitag, 9:00-12:00 Uhr, sowie von Montag bis Donnerstag, 12:30-14:30 Uhr, unter der Telefonnummer 0681/501 4256 an die Vogelgrippe-Hotline wenden. Alle Meldungen zu Verdachtsfällen richten Sie bitte ausschließlich an die folgende E-Mail-Adresse und nennen Sie dabei Ihren Namen, Ihre Telefonnummer, den genauen Fund- und Aufenthaltsort des Tieres sowie, wenn möglich, Art und Zustand des Tieres (z. B. noch gehfähig, am Boden liegend, sichtbare Wunden etc.): vogelgrippe@lav.saarland.de.

Quelle und weitere Informationen: 

www.saarland.de/mukmav/DE/home
https://www.saarland.de/mukmav/DE/aktuelles/aktuelle-meldungen/2025/veterinaer/q4/pm_2025-10-29_vogelgrippe_stallpflicht
https://www.saarland.de/mukmav/DE/portale/veterinaerwesen/informationen/tierseuchen/gefluegelpest

(ub)