Parkregelung in der Straße "Zur Kurklinik" ab dem 01.12.

20.10.2022

Zur Sicherung der Parkbucht für die Anwohner/innen können diese ab sofort Anwohnerparkausweise beantragen...

Da es in der Straße "Zur Kurklinik" in Blieskastel-Lautzkirchen immer wieder zu Parkproblemen mit Gästen der angrenzenden Bliestal-Kliniken kommt, hat sich die Stadtverwaltung in Absprache mit dem Bürgermeister dazu entschlossen, die Parkbucht in der Straße ab dem 1. Dezember 2022 nur noch an Parkende mit entsprechenden Anwohnerparkausweisen zur Verfügung zu stellen. Diese können analog zu denen für die Blieskasteler Altstadt per Antragsformular unter nachfolgendem Link beantragt werden. Voraussetzung ist, dass der Hauptwohnsitz der Antragstellerin bzw. des Antragstellers in der Straße "Zur Kurklinik" liegt und dass das Kraftfahrzeug auf diese Person als Halter/in zugelassen ist. Sollte die Antragstellerin bzw. der Antragsteller nicht selbst Halter des Fahrzeugs sein, ist die ebenfalls auf vorgenannter Seite zu findende Nutzungsbestätigung auszufüllen und mitzuschicken. Die Kosten für einen Anwohnerparkausweis belaufen sich auf 30 Euro. Er ist ab Ausstellungsdatum ein Jahr gültig.

Für Rückfragen steht das Ordnungsamt gerne zur Verfügung (ordnungsamt@blieskastel.de oder 06842/926-1360). (yk)

Bisher: <link www.blieskastel.de/amtliches-rathaeuser/dokumente/ _self external-link>Bitte Hier klicken, um zur Seite mit den Antragsformularen zu gelangen.</link>