Kommunale Wärmeplanung Blieskastel

10.03.2025

Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 13 Wärmeplanungsgesetz (WPG)

Kommunale Wärmeplanung Blieskastel

Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 13 Wärmeplanungsgesetz (WPG)

Das WPG sieht vor, dass die planungsverantwortliche Stelle im Rahmen der Kommunalen Wärmeplanung die Öffentlichkeit sowie alle Behörden und Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereiche durch die Wärmeplanung berührt werden, beteiligt. 

Als Kommune mit weniger als 100.000 Einwohner/innen muss die Stadt Blieskastel auf der Grundlage des seit 01.01.2024 geltenden Wärmeplanungsgesetzes des Bundes bis zum 30.06.2028 die Kommunale Wärmeplanung vorlegen. Die energie.concept.bayern. GmbH & Co. KG (ecb) wurde am 19.10.2023 mit der Erstellung des Konzeptes zur Kommunalen Wärmeplanung für die Stadt Blieskastel beauftragt. 

Was beinhaltet eine Kommunale Wärmeplanung?

Kern der Kommunalen Wärmeplanung ist die Darstellung von Wärmeversorgungsgebieten mit der Maßgabe einer möglichst kosteneffizienten klimaneutralen Versorgung. Man unterscheidet im Wesentlichen zwischen Wärmenetzgebieten (Nahwärmegebiet) und Gebieten für die dezentrale Wärmeversorgung. Eine Kommunale Wärmeplanung hat folgende Inhalte: Bestandsanalyse, Potenzialanalyse, Zielszenario, Umsetzungskonzept mit Kommunikations- und Verstetigungsstrategie und Wärmeplan. Der Entwurf der kommunalen Wärmeplanung Blieskastel wurde in mehreren Besprechungen u.a. mit Vertretern der Versorgungsunternehmen und weiteren Experten abgestimmt. Ziel der kommunalen Wärmeplanung in Blieskastel ist, die Vorbereitung der Wärmewende Blieskastel, die Schaffung eines Orientierungsrahmens für alle, eine umsetzungsorientierte Konzeption und die Konkretisierung des Bausteins „Wärmeversorgung“ aus dem „Integrierten Vorreiterkonzept Klimaschutz".

Hierzu werden die Ergebnisse der Bestands- und Potenzialanalyse der Kommunalen Wärmeplanung sowie der Entwurf für das Zielszenario öffentlich bekannt gemacht. 

Alle Interessierten können sich in der Zeit 

vom 10. März bis zum 8. April 2025

in der Historischen Markthalle im Rathaus I (Paradeplatz 5) der Stadt Blieskastel

während der Dienstzeit      Mo – Mi         8.30 Uhr bis 16.00 Uhr

                                               Do                  8.30 Uhr bis 18.00 Uhr

                                               Fr                    8.30 Uhr – 13.00 Uhr

informieren. Pläne und Steckbriefe der einzelnen Stadtteile können eingesehen werden. Während der Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen schriftlich vorgebracht werden.