Zum Fahren von Autos und bestimm·ten anderen Fahr·zeugen muss man einen Führer·schein haben.

Wo erhalten Sie einen Führerschein?

Sie müssen ihn persön·lich beim Bürger·service der Stadt Blies·kastel beantragen.
Es kann etwa 4 Wochen dauern, bis Ihr Führer·schein fertig ist.
Die Ab·holung kann dann auch durch eine von Ihnen bevollmächtige Person erfolgen.
Welche Unter·lagen müssen zur Be·antragung mit·gebracht werden?

  • Einen Sehtest, der nicht älter ist als 2 Jahre
  • Eine Beschei·nigung über die Teil·nahme am Kurs "Schulung in Erster Hilfe"
  • Die Anschrift der Fahr·schule
  • Ein bio·metrisches Licht·bild, das nicht älter ist als 6 Monate

In Einzel·fällen können darüber hinaus noch weitere Unter·lagen benötigt werden.


Begleitetes Fahren unter 18 Jahren:

Wer noch nicht voll·jährig, aber schon 17 Jahre alt ist, darf mit Begleit·person fahren.
Zur Be·antragung müssen Sie per·sönlich in Be·gleitung eines gesetz·lichen Ver·treters zum Bürger·service kommen.
Was müssen Sie mit·bringen?

  • Einen Sehtest, der nicht älter ist als 2 Jahre
  • Eine Beschei·nigung über die Teil·nahme am Kurs "Schulung in Erster Hilfe"
  • Die Anschrift der Fahr·schule
  • Ein bio·metrisches Licht·bild, das nicht älter ist als 6 Monate
  • Führer·schein·daten und schrift·liche Zu·stimmung der Begleit·person(en). Das Formular kann bei Antrag·stellung auch mit·genommen werden, falls die Begleit·personen bei Antrag·stellung nicht an·wesend sind.
  • Führer·schein und Personal·ausweis der Begleit·person müssen vor·gelegt werden.
  • Ein·verständnis·erklärung der gesetz·lichen Ver·treter.

Wo bekomme ich Ersatz wenn ich den Führerscheins verloren habe?

Bei Ver·lust Ihres Führer·scheins kann eine Verlust·erklärung erfolgen.
Sie müssen diese per·sönlich beim Büger·büro abgeben.
Sie erhalten dann einen Ersatz·führer·schein
Dazu müssen Sie Ihren Personal·ausweis oder Reise·pass und ein bio·metrisches Lichtbild mitbringen.
Wurde Ihr bis·heriger Führerschein ge·stohlen, müssen Sie das auch der Polizei mit·teilen.
Die Abholung des Ersatz·führer·scheins kann auch durch eine von Ihnen bevollmächtige Person erfolgen.

Er·weiterung der Fahr·erlaubnis:

Zur Beantragung der Erweiterung der Fahr·erlaubnis·klasse müssen Sie persönlich beim Bürger·service er·scheinen.
Was müssen Sie mit·bringen?

  • Einen Sehtest, der nicht älter ist als 2 Jahre
  • Die Anschrift der Fahr·schule
  • Ein bio·metrisches Licht·bild, das nicht älter ist als 6 Monate

Bei Beantragung Klassen C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D:

  • Ein augen·ärztliches Gut·achten für die beantragte Fahr·erlaubnis·klasse
  • Eine Unter·suchung vom Haus·arzt für die beantragte Fahr·erlaubnis·klasse
  • Eine Bescheinigung über die Teil·nahme am Kurs "Schulung in Erster Hilfe", sofern diese nicht schon bei der Bean·tragung der früheren Führer·schein·klasse vorgelegt wurde.

Bei Antrag auf Erteilung Klasse D1, D1E, D, DE:

  • Ein betriebs- oder arbeits·medizinisches Gut·achten

Umtausch des Führerscheins

Was müssen Sie mit·bringen

wenn der rosa·farbige und graue Führer·schein in den nationalen Europa·Karten·führer·schein um·getauscht werden soll?

  • Ein bio·metrisches Licht·bild, das nicht älter ist als 6 Monate
  • Eine Kartei·karten·abschrift der aus·stellenden Behörde (nur falls der Führer·schein nicht von der Stadt Blieskastel ausgestellt wurde).

In besonderen Fällen können noch weitere Unter·lagen benötigt werden.

Gebühren und spezielle Fragen zum Führer·schein

Weitere Infos zu Führerscheinen und den Gebühren gibt es im Bürgerbüro:

Das Bürgerbüro befindet sich links im Erdgeschoss des Rathauses 3,
auch bekannt als „Haus des Bürgers“, Luitpoldplatz 5,
Zimmer-Nummern 306, 307 und 308,  
Telefon: 06842 926 1350,
E-Mail: .