An- und Abmeldungen erledigen Sie beim Bürger·büro im Einwohner·melde·amt im Rathaus 3.

An·meldung

Wenn Sie in die Stadt Blieskastel oder eines ihrer Stadtteile ziehen,
müssen Sie sich inner·halb von 2 Wochen beim Bürger·büro an·melden.

Um·meldung

Wenn Sie innerhalb der Stadt Blieskastel oder ihrer Stadtteile umziehen,
müssen Sie sich innerhalb von 2 Wochen beim Bürger·büro um·melden.

Ab·meldung

Wenn Sie Ihren Wohnsitz wechseln,
einen Neben·wohnsitz haben oder ins Aus·land ziehen,
müssen Sie sich inner·halb von 1 Woche vor oder 2 Wochen nach dem Umzug ab·melden.

Welche Unter·lagen müssen Sie mit·bringen?

  • Ihren Personal·ausweis, Reise·pass oder Kinder·reise·pass.
  • Die Bestätigung des Wohnungs·gebers über den Ein·zug in die neue Wohnung
  • oder die Bestätigung des Wohnungs·gebers über Aus·zug aus der alten Wohnung.

Der Wohnungs·geber muss eine solche Bestätigung aus·stellen.

Was muss diese Bestätigung enthalten?

  • Den Namen und die Anschrift des Wohnungs·gebers,
  • Wenn dieser nicht Eigen·tümer ist, dann Name und Anschrift des Eigen·tümers.
  • Das Einzugs·datum,
  • Die Anschrift der Wohnung,
  • Die Namen der Per·sonen, die in die Wohnung ein·ziehen.

Einen Vordruck zur Bestätigung des Wohnungsgebers

Sind Sie selbst Wohnungs·eigentümer?

Sind Sie selbst Eigen·tümer der Wohnung, in die Sie ein·ziehen?
Dann müssen Sie das bei Ihrer An·meldung bestätigen.
Bei Neu·erwerb der Wohnung muss der Kauf·vertrag vorgelegt werden.


Welche Unter·lagen werden beim Zu·zug benötigt?

Beim Zu·zug bringen Sie bitte Ihre Geburts·urkunde mit ins Bürger·büro.
Bei ver·heirateten Personen ist das „Stamm·buch der Familie“ vor·zu·legen.
Beim Zu·zug von Kindern unter 16 Jahren ist eine Zustim·mung beider Eltern·teile erforderlich.
Wenn ein Eltern·teil das alleinige Sorge·recht hat,
ist die Einver·ständnis·erklärung des anderen Eltern·teils nicht nötig
- jedoch eine Negativ·bescheinigung des Jugend·amtes
Ein Nach·weis über das Sorge·recht muss aber vorgelegt werden.
Wenn noch keine Ausweis·dokumente für ihre Kinder ausgestellt sind,
muss jeweils die Geburts·urkunde vorgelegt werden.

Termine für Ihren Besuch im Rathaus

Zur Erledigung Ihrer Meldung benötigen Sie einen Termin.
Sie können diesen telefonisch abstimmen.
Oder Sie reservieren einen Termin hier im Internet,
unter dem Link https://termine-reservieren.de/termine/blieskastel/

Sie können selbst nicht ins Rathaus kommen?

Die An·meldung, Ab·meldung oder Um·meldung kann auch durch eine Person mit Voll·macht erfolgen.
Die oben ge·nannten Unter·lagen müssen aber jeweils mit·gebracht werden.


Ihr Kontakt bei der Stadt·verwaltung Blies·kastel
Bürgerbüro im Rathaus 3, Haus des Bürgers, Luitpoldplatz 5,
Erdgeschoss, Zimmer-Nummern 306, 307, 308,
Telefon: 06842 926 1350,
E-Mail: .